In Deutschland sind zur Zeit ca. 9,8 Millionen Menschen an Tinnitus erkrankt. 10 % der Betroffenen haben einen so großen Leidensdruck, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben – leider oft mit unbefriedigendem Ergebnis.

Die Tinnitus-Retraining-Therapie ist mit einer Verbesserungsrate von 70-80 % die derzeit aussichtsreichste Therapieform in der Behandlung chronischer Ohrgeräusche.

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Nach der ADANO (Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen) handelt es sich bei der Tinnitus-Retraining-Therapie um „... ein Konzept zur ambulanten Therapie des dekompensierten Tinnitus, welches [...] auf der Grundlage der Modellvorstellung von Jastreboff und Hazell eine interdisziplinäre Therapie einleitet, die unter fakultativer Zuhilfenahme psychotherapeutischer sowie akustisch-apparativer Behandlungsmaßnahmen den Patienten in enger Anbindung weiter betreut. Das Konzept setzt die aktive Mitarbeit des Patienten voraus“ (ADANO, 1999).

Das Therapieangebot des Tinnitus Centrums in Stuttgart richtet sich besonders an Patienten mit chronischem Tinnitus, bei denen bisherige Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg hatten. Die Therapie des Tinnitus-Centrums Stuttgart verbindet die - um die von der ADANO (Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen) erweiterten - klassischen Inhalte der TRT nach Prof. P. J. Jastreboff mit Elementen des Tinnitus-Bewältigungstrainings von Prof. B. Kröner-Herwig.

Ergänzt wird das Angebot durch Elemente der Hör- und Entspannungstherapie sowie durch physikalische bzw. physiotherapeutische Maßnahmen.

Darüber hinaus werden auch Patienten mit akutem Tinnitus (zusätzlich zu den von den Kassen übernommenen Therapieverfahren) behandelt, um einer Chronifizierung vorzubeugen.

Voraussetzung für die Einleitung der Therapie ist eine abgeschlossene HNO-ärztliche Untersuchung, die durch eine neurologische bzw. psychiatrische Diagnostik ergänzt werden muß.

Nach Empfehlung der ADANO sollte die diagnostische Abklärung folgene Untersuchungen beinhalten (es handelt sich hierbei um Empfehlungen und nicht um verbindliche Richtlinien; die Auswahl obliegt in letzter Instanz immer dem behandelnden HNO-Arzt):

  • Trommelfellmikroskopie, Nasopharyngoskopie, Tubendurchgängigkeit
  • Abhören des Gehörganges bei pulssynchronem Ohrgeräusch
  • Tonaudiometrie
  • Unbehaglichkeitsschwelle
  • Bestimmung der Tinnituslautheit mit Schmalbandrauschen und der Frequenzcharakteristik mit Sinusstörungen
  • Bestimmung des minimalen und Maskierungslevels mit weißem Rauschen und der Maskierungskurven nach Felldmann mit Sinusstörungen und Schmalbandrauschen
  • Tympanometrie und Stapediusreflexe einschließlich Aufzeichnung möglicher atem- oder pulssynchroner Veränderungen
  • OAE
  • Hirnstammaudiometrie (BERA)
  • Vestibulationsprüfung einschließlich kalorischer Prüfung
  • Halswirbelsäulendiagnostik, insbesondere auf funktionelle Störungen
  • Orientierende Untersuchung des Gebisses und des Kauapparates

Die Kosten für die gesamte Therapie werden nicht standardmäßig von der Kasse übernommen, für genauere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Den Antrag für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden Sie zusammen mit den anderen Unterlagen hier.